Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Teamdreams.

Stand: Oktober 2025

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB regeln sämtliche Leistungen von Teamdreams (insbesondere Events, Feierlichkeiten, Trainings, sonstige Veranstaltungen und dazugehörige Dienstleistungen und Materialien) auf Grundlage des jeweils geschlossenen Vertrages.

1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).

  1. Vertragsschluss, Form, Leistungsumfang

2.1 Der Kunde erhält von Teamdreams ein Angebot. Durch schriftliche Bestätigung mit Unterschrift per E-Mail nimmt der Kunde dieses Angebot an.

2.2 Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung durch Teamdreams zustande; diese erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der unterschriebenen Angebotsbestätigung des Kunden.

2.3 Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung unter Einbeziehung dieser AGB. Abweichende Prospekt- oder Webangaben entfalten keine Bindungswirkung.

2.4 Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  1. Änderungen der Teilnehmerzahl

3.1 Verbindliche Teilnehmerzahl:
Die in der Auftragsbestätigung festgehaltene Teilnehmerzahl ist verbindlich. Jede Abweichung nach oben oder unten bedarf der vorherigen Zustimmung von Teamdreams und einer schriftlichen Bestätigung.

3.2 Mitteilungspflichten:
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der Teilnehmerzahl unverzüglich an Teamdreams mitzuteilen.

  • Bei Abweichungen ab 10 % oder mehr von der Teilnehmerzahl muss die Mitteilung spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

  • Bei Abweichungen unter 10 % von der Teilnehmerzahl genügt eine Mitteilung bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
    Nach Ablauf dieser Fristen gelten Änderungen grundsätzlich als nicht rechtzeitig mitgeteilt.

3.3 Preisberechnung:

  • Erhöhungen der Teilnehmerzahl: Eine höhere Teilnehmerzahl erfordert die ausdrückliche Zustimmung von Teamdreams. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Preis anhand der gemeldeten oder tatsächlichen Teilnehmerzahl, bemessen am vereinbarten Preis pro Person, neu kalkuliert.

  • Verringerungen der Teilnehmerzahl: Wird eine reduzierte Teilnehmerzahl fristgerecht gemäß § 3.2 mitgeteilt und von Teamdreams bestätigt, erfolgt eine entsprechende Preisanpassung auf Grundlage der gemeldeten und bestätigten Teilnehmerzahl, soweit der Betrag der Mindestpauschale von 500€ nicht unterschritten wird. Erfolgt die Mitteilung nicht fristgerecht, ist Teamdreams berechtigt, den ursprünglich vereinbarten Gesamtpreis zu berechnen.

  • Nicht rechtzeitige Mitteilung: Erfolgt keine Mitteilung innerhalb der unter § 3.2 genannten Fristen (insbesondere später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn), bleibt die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abrechnungsrelevant; eine Reduzierung führt nicht zu einer Preisminderung.

3.4 Pauschalpreisvereinbarungen:
Bei vereinbarten Pauschalpreisen bleibt der Preis unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl bestehen. Wird die vereinbarte Teilnehmermenge um mehr als 5 % überschritten und ist kein Zuschlagssatz festgelegt, erhöht sich der Pauschalpreis anteilig entsprechend der zusätzlichen Teilnehmenden, eine Verringerung des Pauschalpreises ist grundsätzlich nicht möglich.

3.5 Anpassung des Veranstaltungsablaufs:
Teamdreams ist berechtigt, den Ablauf, die Struktur oder die Aufteilung der Veranstaltung in zumutbarem und angemessenem Umfang an eine geänderte Teilnehmerzahl anzupassen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist.

  1. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

4.1 Ereignisse, die bei Vertragsschluss unvorhersehbar waren oder außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen (z. B. Krieg, Unruhen, Überschwemmungen, Umweltgefahren), berechtigen zur Anpassung, Verschiebung oder Kündigung.

4.2 Im Kündigungsfall kann Teamdreams Aufwandsersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

4.3 Spezielle Regelungen zu Pandemien ergeben sich aus § 6.

  1. Pandemien (inkl. COVID-19) und Teilnahmevoraussetzungen

5.1 Ist eine Veranstaltung infolge staatlicher Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung trotz zumutbarer Einschränkungen nicht durchführbar, kann Teamdreams dem Kunden die Verschiebung auf einen gemeinsamen Termin innerhalb von 12 Monaten anbieten. Lehnt der Kunde ab, können beide Seiten kündigen; in diesem Fall steht Teamdreams eine angemessene Entschädigung (nach tatsächlichen Aufwendungen) zu.

5.2 Teilnahmevoraussetzungen:
Soweit gesetzliche oder behördliche Vorgaben (z. B. Tests, Impf-/Genesungsnachweise) zu erfüllen sind, liegt die Verantwortung beim Kunden. Teamdreams darf Teilnehmern ohne Nachweis die Teilnahme verweigern, ohne dass sich dadurch die Vergütung reduziert.

5.3 Die gesundheitliche Eignung der Teilnehmenden liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

  1. Preise, Mindestpauschale, Zahlungen

6.1 Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Teamdreams weist keine Umsatzsteuer aus, solange die Voraussetzungen des § 19 UStG vorliegen.

6.2 Preislogik / „ab“-Preise:
Alle angegebenen Teilnehmerpreise sind ab-Preise und können je nach Leistungsumfang variieren. Es gilt eine Mindestpauschale von 500 € pro Buchung.

6.3 Zusatzkosten nach individuellem Aufwand:
Sofern nicht ausdrücklich als inkludiert bezeichnet, werden individuelle Aufwände (z. B. Konzeption, Logistik, Anfahrt, Auf-/Abbau, Projektleitung) sowie eine Materialpauschale gesondert berechnet.

6.4 Zahlungsplan:
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Preises fällig (Zugang der Anzahlungsrechnung). Der Restbetrag ist 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

  1. Rücktritt / Stornierung durch den Kunden

7.1 Ein Rücktritt ist nur in Schriftform wirksam und wird von Teamdreams schriftlich bestätigt.

7.2 Stornopauschalen (vom Gesamtpreis):

  • bis 2 Monate vor Leistungsbeginn: 30 %

  • bis 2 Monate vor Leistungsbeginn: 30 %

  • bis 1 Monat vor Leistungsbeginn: 50 %

  • bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 80 %

  • späterer Zugang: 100 %

7.3 Teamdreams kann eine höhere, konkret nachzuweisende Entschädigung verlangen; der Kunde kann den Nachweis eines geringeren Schadens erbringen.

  1. Kündigung aus wichtigem Grund

8.1 Stört der Kunde oder ein Teilnehmer die Veranstaltung trotz Abmahnung seitens Teamdreams Personals nachhaltig und gefährdet dadurch die weitere Durchführung, kann Teamdreams den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

8.2 Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

8.3 Im Fall einer vom Kunden oder Teilnehmer zu vertretenden Kündigung gelten die gesetzlichen Vergütungsfolgen.

  1. Gewährleistung

Teamdreams haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

  1. Haftung

10.1 Teamdreams haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit ein Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, durch übernommene Garantien oder arglistig verschwiegenen Mangel verursacht wurde.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Teamdreams nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Für Fremdleistungen, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet und lediglich vermittelt werden, haftet Teamdreams nicht; gesetzliche Haftungsbeschränkungen der Leistungsträger gelten auch gegenüber dem Kunden.

10.4 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, bei auftretenden Leistungsstörungen aktiv mitzuwirken, um die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung zu ermöglichen und Schäden zu vermeiden oder zu verringern. Beanstandungen sind unverzüglich an Teamdreams zu richten.

  1. Urheberrecht- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen

Veranstaltungs-, Seminar- und Lehrmaterialien (auch digitale Inhalte) sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen vom Kunden / Teilnehmenden nur persönlich und zweckgebunden im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder Verbreitung bedürfen der vorherigen Zustimmung von Teamdreams.

  1. Foto- und Videoaufnahmen

13.1 Aufnahmen im Kundenauftrag:
Erfolgen Foto- oder Videoaufnahmen im Auftrag des Kunden, ist dieser Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er sorgt dafür, dass alle erforderlichen Einwilligungen der Teilnehmenden vorliegen und stellt Teamdreams von Ansprüchen Dritter frei.

13.2 Aufnahmen zu Eigenzwecken (Marketing & Social Media):
Teamdreams ist berechtigt, während der Veranstaltung eigene Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen und diese zum Zwecke der Dokumentation, Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, Social Media, Präsentationen oder Printmedien) zu verwenden.

13.3 Informationspflicht des Kunden:
Der Kunde verpflichtet sich, seine Teilnehmenden vor Veranstaltungsbeginn darauf hinzuweisen, dass während des Events Foto- und Videoaufnahmen durch Teamdreams zu Zwecken der Eigenwerbung entstehen können. Sofern Teilnehmende nicht aufgenommen werden möchten, teilen sie dies vor oder während der Veranstaltung dem Teamdreams-Personal mit. Teamdreams wird entsprechende Aufnahmen – soweit technisch und organisatorisch zumutbar – vermeiden oder nachträglich unkenntlich machen.

13.4 Hinweis durch Teamdreams:
Teamdreams informiert zusätzlich vor Ort (z. B. durch Aushang oder mündlichen Hinweis) über die geplante Foto- und Videoerstellung. Durch Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmenden mit der Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen im beschriebenen Umfang einverstanden, soweit keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.

13.5 Widerspruchsrecht:
Teilnehmende können der Nutzung ihrer Aufnahmen jederzeit widersprechen. Teamdreams wird dem Widerspruch nach Möglichkeit entsprechen.

  1. Schlussbestimmungen

14.1 Der Kunde kann Teamdreams nur am Sitz von Teamdreams verklagen. Für Klagen von Teamdreams gegen den Kunden ist dessen Wohn- / Sitz maßgeblich; gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen / privaten Rechts sowie Personen ohne inländischen Wohn- / Sitz gilt der Sitz von Teamdreams als Gerichtsstand.

14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.